Schülerinnen und Schüler

Nachteilsausgleich

Warum gibt es einen Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich (NTA) soll Nachteile ausgleichen, die durch eine Erkrankung oder Beeinträchtigung entstehen. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern die gleichen Chancen beim Lernen, bei Leistungsnachweisen und bei der Teilnahme am Schulleben zu ermöglichen.

Ein NTA sorgt nicht für bessere Noten oder Vorteile, sondern schafft faire Bedingungen, damit du zeigen kannst, was du wirklich kannst.

Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
Grundsätzlich kann jede Schülerin und jeder Schüler einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn eine längerfristige oder dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt, zum Beispiel:

  • chronische Erkrankungen
  • akute Erkrankungen mit längerer Behandlungsdauer (z. B. Krebserkrankungen, Folgen einer schweren Verletzung oder eines Unfalls)
  • angeborene Erkrankungen, die das Lernen oder die Teilnahme am Unterricht beeinträchtigen
  • fortgeführter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (z. B. Sehen, Hören oder Kommunikation)
  • körperliche oder motorische Beeinträchtigungen
  • Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Bitte füge deinem Antrag alle erforderlichen ärztlichen Nachweise bei.

Ist deine Beeinträchtigung hier nicht aufgeführt? Sprich uns einfach an! Nicht jede Situation lässt sich in einer Liste erfassen – wir beraten dich gerne!

So beantragst du einen Nachteilsausgleich
Checkliste:

  • Stelle einen formlosen Antrag auf einen Nachteilsausgleich bei der Schulleitung. Einen Vordruck findest du hier.
  • Füge alle ärztlichen Nachweise bei.
  • Falls du bereits an deiner vorherigen Schule einen Nachteilsausgleich erhalten hast, lege eine Kopie des Bescheids deinem Antrag bei.
  • Informiere deine Klassenleitung persönlich und zusätzlich per E-Mail über deinen Antrag.
  • Dein Lehrerteam und die Inklusionsbeauftragte beraten gemeinsam über deinen Antrag und sprechen eine Empfehlung für die Schulleitung aus.
  • Die Schulleitung entscheidet anschließend über die Genehmigung des Nachteilsausgleichs.

Wichtig: Wir empfehlen, den Antrag möglichst bis zum 15.10. eines Schuljahres einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag selbstverständlich auch später gestellt werden.

Fragen?
Bei Fragen oder wenn du Unterstützung beim Antrag benötigst, wende dich gerne an die Inklusionsbeauftragte:

Anika Kauder

kauder@berufskolleg.biz oder das Inklusionsteam über nta@berufskolleg.biz

 

Hinweis zu IHK-Prüfungen

Auch für IHK-Prüfungen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Da hierfür besondere Fristen und Regelungen gelten, nimm bitte frühzeitig Kontakt mit Frau Kauder auf.