Nachteilsausgleich
Warum ein NTA?
Mit einem NTA wird versucht eine Benachteiligung zu kompensieren, um gleiche Chancen im Zugang zu Lerninhalten und der Schulgemeinschaft zu schaffen. Damit Leistungen gezeigt, gemeinsam gelernt werden kann und die Teilnahme an der Schulgemeinschaft für ALLE ermöglicht wird. Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung ALLER Schülerinnen und Schüler.
Jede(r) Schüler(in) kann einen NTA beantragen, wenn folgende Beeinträchtigungen vorliegen:
- Langfristige chronische Erkrankungen
- Akute Erkrankungen (z. B. Krebserkrankungen und die folgen der Behandlungen, Erkrankungen durch Unfälle, usw.)
- Angeborene Erkrankungen, welche zur Beeinträchtigung im Lernverhalten führen
- Fortführung sonderpädagogischen Förderbedarfs (Sehen, Hören, Kommunikation)
- Körperlich-motorische Erkrankungen (ASS)
Belegen Sie bitte alles mit ärztlichen Nachweisen!
Fehlt in der Auflistung etwas?
Fragen Sie bitte bei uns nach. Fragen kostet nichts 🙂
Vorgehensweise Beantragung NTA/Checkliste Antrag NTA
- Zunächst wird ein formloser Antrag für einen NTA an die Schulleitung gestellt. Hier gelangen Sie zu einem Vordruck.
- Fügen Sie alle ärztlichen Nachweise dem formlosen Antrag hinzu.
- Falls Sie eine chronische Erkrankung haben und bereits in Ihrer vorherigen Schule einen NTA erhalten haben, legen Sie Ihren alten NTA dem Antrag bei.
- Informieren Sie die Klassenleitung persönlich und per Mail.
- Ihr Lehrerteam und die Inklusionsbeauftragte beraten über Ihren Fall und geben der Schulleitung eine Empfehlung ab.
- Die Schulleitung genehmigt oder lehnt ihren Antrag ab.
Wir empfehlen einen NTA bis spätestens 15.10 zu stellen, in Ausnahmefällen kann zu jeder anderen Zeit ein NTA gestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Inklusionsbeauftragte:
Anika Kauder (kauder@berufskolleg.biz )
Hinweis IHK-Prüfungen: NTA während der IHK-Prüfungen sind möglich, bitte hierzu Kontakt zu Frau Kauder aufnehmen.