Schülerinnen und Schüler

Information für abgebende Schulen (AO-SF-Verfahren)

Damit der Übergang von Schülerinnen und Schülern mit fortbestehendem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an unser Berufskolleg reibungslos gelingt, bitten wir Sie, uns die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig während der Anmeldephase (Februar) zukommen zu lassen. Ein neues AO-SF-Verfahren ist in diesen Fällen nicht erforderlich; der bestehende Förderbedarf wird gemäß § 19 AO-SF fortgeführt.

Bitte übersenden Sie uns:

  • eine Zusammenfassung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (z. B. Förderplan oder Übergangsbericht),
  • eine Kopie des aktuellen Zeugnisses,
  • das Eltern- und Schülervotum zur Fortführung des Förderbedarfs,
  • das Votum der abgebenden Schule,
  • Kopien aller Feststellungsbescheide zum sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf sowie
  • Informationen zu eventuell erforderlichen behinderungsspezifischen Ausstattungen.

Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir diese, stimmen den weiteren Ablauf mit Ihnen ab und übernehmen die Antragstellung bei der Bezirksregierung. Wir empfehlen, bereits im Vorfeld Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir den Übergang gemeinsam bestmöglich gestalten können.

Kontakt: Anika Kauder kauder@berufskolleg.biz