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Bei einem Studium gang und gäbe, im Zusammenhang mit einer Ausbildung eher seltener anzutreffen – ein Bildungsaufenthalt im Ausland. Wussten Sie, was das Berufsbildungsgesetz (BBIG) diesbezüglich in seiner aktuellen Fassung vorsieht? In § 2, Satz 3 heißt es: „Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.“

Diese Möglichkeit wird für diejenigen Auszubildenden am ehesten interessant sein, deren Ausbildungsbetrieb bereits über einen Standort im Ausland verfügt, oder plant, einen ebensolchen auszubauen. Die jungen Arbeitnehmer erwerben im Gegenzug zu ihrer Bereitschaft, die heimische Ausbildungsstätte zu verlassen, vor allem interkulturelle Kompetenzen. Damit sind Einsichten in andersartige Umgangsformen gemeint, deren Kenntnisse sich im Berufsleben, z.B. beim Abschluss von Verträgen mit ausländischen Partnern, als zweckmäßig erweisen können. Mit einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland geht außerdem eine Erweiterung der Fremdsprachenkompetenz einher.

Denjenigen Auszubildenden, die eine solche Weiterbildungsmöglichkeit auf eigene Initiative hin organisieren möchten, kann ein Austauschprogramm für Berufsschüler, wie es auch an unserem Berufskolleg angeboten wird, weiterhelfen.