| Einzelhandelskaufleute / Verkäufer |
| Von K. Vallen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mittwoch, 27. Juli 2005 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 Der Ausbildungsberuf1.1 AufgabenbereichBei den Berufsbildern des Kaufmanns /der Kauffrau im Einzelhandel bzw. des Verkäufers / der Verkäuferin handelt es sich um aufeinander abgestimmte Ausbildungsgänge, die auf unterschiedliche Anforderungsbereiche der Tätigkeiten im Einzelhandel abgestimmt sind. Verkäufer und Verkäuferinnen sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen der Verkauf sowie die vor- und nachbereitenden Arbeiten in Beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Warenannahme und Lagerung, Service an der Kasse, Verkaufspflege und Inventur. Kaufleute im Einzelhandel sind ebenfalls in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten oder als selbständige Kaufleute tätig. Die Verkaufstätigkeit ist der Mittelpunkt ihres kaufmännischen Aufgabenfeldes. Darüber hinaus steuern sie den Waren- und Datenfluss in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Weitere Aufgaben können in den Tätigkeitsfeldern Warenwirtschaft, Sortimentsgestaltung, Marketing, Handelslogistik, Beschaffung und Warenannahme, Rechnungswesen, Personalwirtschat, Controlling und E-Commerce wahrgenommen werden. Kaufleute im Einzelhandel unterstützen Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der Beschaffung bis zum Verkauf. Die unterschiedlichen Aufgabengebiete der beiden Berufe lassen sich am besten anhand einer Gegenüberstellung der erwarteten beruflichen Fähigkeiten am Ende der Ausbildung darstellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bei den Verkäufern / Verkäuferinnen beschriebenen Fähigkeiten bedingt durch die stufig organisierte Berufsausbildung auch für die Kaufleute im Einzelhandel grundlegend sind.
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Fächer |
Wochenstunden |
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1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
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Berufsbezogener Lernbereich |
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Kundenkommunikation und Service (KUKS) |
3 |
0 |
2 |
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Wirtschafts- und Sozialprozesse (WISO) |
3 |
0 |
3 |
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK) |
0 |
3 |
3 |
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Warenbezogene Prozesse2) |
0 |
2 |
0 |
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Datenverarbeitung (DV)2) |
0 |
2 |
0 |
|
Berufsübergreifender Lernbereich |
|||
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Deutsch/Kommunikation2) |
0 |
1 |
0 |
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Politik2) |
0 |
1 |
0 |
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Religion2) |
1 |
0 |
0 |
|
Sport/Gesundheitsförderung2) |
1 |
0 |
0 |
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Differenzierungsbereich |
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Englisch2) |
0 |
2 |
0 |
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Wahlbereich |
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Volkswirtschaftslehre3) |
0 |
0 |
1 |
1) Wir behalten uns Änderungen aus personellen und organisatorischen Gründen vor.
2) Die zuletzt erteilte Zeugnisnote in diesem vorzeitig abgeschlossenen Fach erscheint auf dem Abschlusszeugnis.
3) Dieses Fach wird nur in Klassen der Oberstufe mit Auszubildenden unterrichtet, die den Besuch des Weiterbildungslehrgangs "Handelsassistent" planen.
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Wochen- |
1. Ausbildungsjahr - Unterstufe |
2. Ausbildungsjahr - Mittelstufe |
3. Ausbildungsjahr – Oberstufe |
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1 Unterrichtstag |
2 Unterrichtstage |
1 Unterrichtstag |
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11 |
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Differenzierungsbereich: |
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10 |
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9 |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK) |
Wahlbereich Volkswirtschaftslehre *) |
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8 |
Wirtschafts- und Sozialprozesse (WISO) Lernfelder 1 und 3 (1) |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK) |
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7 |
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6 |
Datenverarbeitung |
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5 |
Kundenkommunikation und Service (KUKS) Lernfelder 2, 4, 5 (1) und 10 |
Wirtschafts- und Sozialprozesse (WISO) |
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4 |
Warenbezogene Prozesse (WWP) |
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3 |
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2 |
Religion |
Deutsch |
Kundenkommunikation und Service (KUKS) |
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1 |
Politik |
*) nur in Klassen mit Vorbereitung auf den Fortbildungsbereich Handelsassistent/-in)
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Lernfeld |
Unterrichtsfach |
Lerninhalte |
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1 |
WISO |
Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
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2 |
KUKS |
Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
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3 (1) 3 (2) |
WISO KSK |
Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
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4 |
KUKS |
Waren präsentieren
|
|
5 |
KUKS |
Werben und des Verkauf fördern
|
|
6 |
WWP |
Waren beschaffen
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7 |
WWP |
Waren annehmen, lagern und pflegen
|
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8 |
KSK |
Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
|
|
9 |
KSK |
Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
|
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10 |
KUKS |
Besondere Verkaufsituationen bewältigen
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11 |
KSK |
Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
|
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12 |
KUKS |
Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
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13 |
WISO |
Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
|
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14 |
WISO |
Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln
|
Mit Rücksicht auf die durch die Ladenöffnungszeiten bedingten hohen Anforderungen an die Beschäftigten im Einzelhandel findet der Unterricht in den Unter- und Oberstufen jeweils an nur einem Unterrichtstag statt, in der Mittelstufe muss an zwei Berufsschultagen unterrichtet werden. Der Unterricht kann sowohl vor- als auch nachmittags stattfinden. 3.3 Vorgehensweise im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall rufen Sie vor dem Unterrichtsbeginn im Sekretariat an (02166 - 917920). Wenn Sie wieder am Unterricht teilnehmen, geben Sie eine von Ihrem Ausbilder unterschriebene und gestempelte Kopie Ihrer ärztlichen Krankmeldung bei Ihrem Klassenlehrer ab.
Die Berufsschüler/innen des Ausbildungsberufs Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel erhalten in der Unter- und Mittelstufe je ein Jahreszeugnis. In der Oberstufe erhalten Sie ein Halbjahreszeugnis und ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis enthält einen Notendurchschnitt, bei dessen Berechnung der Differenzierungs- und Wahlbereich nicht berücksichtigt werden.
Die Berufsschüler/innen des Ausbildungsberufs Verkäufer / Verkäuferin erhalten in der Unterstufe ein Jahreszeugnis. In der Mittelstufe erhalten Sie ein Halbjahreszeugnis und ein Abschlusszeugnis.
Sollte die Schülerin / der Schüler zwei oder mehr Fächer mit der Note "mangelhaft" oder ein Fach mit der Note "ungenügend" abgeschlossen haben, erhält er lediglich ein Abgangszeugnis. Bei zwei mangelhaften Fächern besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung.
Geprüft werden dabei die in der Schule vermittelten Unterrichtsinhalte sowie die nach der Ausbildungsordnung im Ausbildungsbetrieb zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten.
Inhalte und Ablauf
Die Abschlussprüfung orientiert sich an der Ausbildungskonzeption. Diese beinhaltet folgende Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten:
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Pflichtqualifikationseinheiten |
Wahlqualifikationseinheiten (1 aus 4) |
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Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufgabensätzen und einem als fallbezogenes Fachgespräch strukturierten mündlichen Teil.
In den schriftlichen Prüfungsteilen sollen die Prüflinge anhand von praxisbezogenen Aufgaben und Fälle die in Ausbildung und Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Die Prüfung ist wie folgt gegliedert und gewichtet:
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Prüfungsbereich |
Dauer |
Gewichtung* |
|
1. Verkauf und Marketing mit den Inhalten |
120 Minuten |
50 % |
|
2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen mit den Inhalten |
90 Minuten |
30 % |
|
3. Wirtschafts- und Sozialkunde |
60 Minuten |
20 % |
* Gewichtungssätze innerhalb der gesamten schriftlichen Prüfung (= 100 %)
Im mündlichen Prüfungsbereich (fallbezogenes Fachgespräch) sollen die Prüflinge anhand einer von zwei ihnen zur Verfügung gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass sie kunden- und serviceorientiert handeln können. Dabei sind
Wichtig: Die ausgewählte Wahlqualifikationseinheit ist bei der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.
Für das Fallbezogene Fachgespräch muss eine Vorbereitungszeit von höchsten 15 Minuten eingeräumt werden, das Gespräch selbst soll höchstens 20 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mit der gleichen Gewichtung angesetzt wie das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung, also
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Punktzahl Verkauf und Marketing |
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+ |
Punktzahl Warenwirtschaft und Rechnungswesen |
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+ |
Punktzahl Wirtschafts- und Sozialkunde |
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= |
Gesamtpunktzahl schriftliche Prüfung (max. 100 Punkte) |
|
+ |
Punktzahl Fallbezogenes Fachgespräch (max. 100 Punkte) |
|
= |
Gesamtpunktzahl |
Gesamtpunktzahl : 2 = Durchschnittspunktzahl (mind. 50 Punkte!)
Die Abschlussprüfung orientiert sich an der Ausbildungskonzeption. Diese beinhaltet folgende Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten:
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Pflichtqualifikation: Einzelhandelsprozesse (wie Verkäufer) |
Wahlqualifikationen II |
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Wahlqualifikationen I (wie Verkäufer) |
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Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufgabensätzen und einem als fallbezogenes Fachgespräch strukturierten mündlichen Teil.
In den schriftlichen Prüfungsteilen sollen die Prüflinge anhand von praxisbezogenen Aufgaben und Fälle die in Ausbildung und Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Die Prüfung ist wie folgt gegliedert und gewichtet:
|
Prüfungsbereich |
Dauer |
Gewichtung* |
|
1. Kaufmännische Handelstätigkeit mit den Inhalten |
120 Minuten |
50 % |
|
2. Einzelhandelsprozesse |
90 Minuten |
30 % |
|
3. Wirtschafts- und Sozialkunde |
60 Minuten |
20 % |
* Gewichtungssätze innerhalb der gesamten schriftlichen Prüfung (= 100 %)
Im mündlichen Prüfungsbereich (fallbezogenes Fachgespräch) sollen die Prüflinge anhand einer von zwei ihnen zur Verfügung gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass sie kunden- und serviceorientiert handeln können. Dabei sind
Wichtig: Die ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten sind bei der Anmeldung zur Prüfung einzureichen. Die Auswahl des Bereichs für das Fallbezogene Fachgespräch trifft ausschließlich der Prüfungsausschuss.
Für das Fallbezogene Fachgespräch muss eine Vorbereitungszeit von höchsten 15 Minuten eingeräumt werden, das Gespräch selbst soll höchstens 20 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mit der gleichen Gewichtung angesetzt wie das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung, also
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Punktzahl Verkauf und Marketing |
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+ |
Punktzahl Warenwirtschaft und Rechnungswesen |
|
+ |
Punktzahl Wirtschafts- und Sozialkunde |
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= |
Gesamtpunktzahl schriftliche Prüfung (max. 100 Punkte) |
|
+ |
Punktzahl Fallbezogenes Fachgespräch (max. 100 Punkte) |
|
= |
Gesamtpunktzahl |
Gesamtpunktzahl : 2 = Durchschnittspunktzahl (mind. 50 Punkte!)
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
a) in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Prüfungsleistungen (50 Punkte) erreicht wurden
(bei zwei mangelhaften Leistungen ist eine Ergänzungsprüfung in einem Fach möglich)
und
b) die Prüfungsleistungen in keinem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet wurden
und
c) im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch eine mindestens ausreichende Leistung erreicht wurde.
Eine weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe des Berichtsheftes (s. o.)!
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Punkte |
Note |
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von |
bis |
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100 |
92 |
sehr gut |
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91 |
81 |
gut |
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80 |
67 |
befriedigend |
|
66 |
50 |
ausreichend |
|
49 |
30 |
mangelhaft |
|
29 |
0 |
ungenügend |
...ich ein Prüfungsfach mit "mangelhaft" abgeschlossen habe?
Wenn die anderen Fächer den Durchschnitt auf mind. 50 Punkte heben, ist die Prüfung dennoch bestanden
...ich zwei Prüfungsfächer mit "mangelhaft" abgeschlossen habe?
Eine der beiden mangelhaften Leistungen muss durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Die Ergänzungsprüfung wird nach der mündlichen Prüfung durchgeführt. Dabei setzt sich die Note wie folgt zusammen: (Schriftliche Punktzahl * 2 + Punktzahl der Ergänzungsprüfung) : 3 = Gesamtergebnis des Faches, das mindestens "ausreichend" sein muss. Eine Ergänzungsprüfung ist nur möglich, wenn hierdurch die Prüfung bestanden werden kann. Das Ziel der Notenverbesserung reicht nicht.
Wenn die anderen Fächer den Durchschnitt auf mind. 50 Punkte heben, ist die Prüfung dennoch bestanden
...ich drei Prüfungsfächer mit "mangelhaft" abgeschlossen habe?
Die Prüfung ist nicht bestanden.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden, frühestens nach 6 Monaten. Der Prüfling hat Anspruch auf eine Verlängerung seines Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (max. 1 Jahr).
Verkäufer und Verkäuferinnen sowie Kaufleute im Einzelhandel legen ihre Zwischen- und Abschlussprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Inhaltlich sind Zwischen- und Abschlussprüfung unabhängig vom Ausbildungsbetrieb bundesweit identisch.
Leiter des Bildungsgangs ist
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