1 Der Ausbildungsberuf
1.1 Aufgabenbereich
Bei
den Berufsbildern des Kaufmanns /der Kauffrau im Einzelhandel bzw. des
Verkäufers / der Verkäuferin handelt es sich um aufeinander abgestimmte
Ausbildungsgänge, die auf unterschiedliche Anforderungsbereiche der
Tätigkeiten im Einzelhandel abgestimmt sind.
Verkäufer und Verkäuferinnen sind in Handelsunternehmen mit
unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Zu den
wichtigsten Aufgaben zählen der Verkauf sowie die vor- und
nachbereitenden Arbeiten in Beratungs- und selbstbedienungsorientierten
Betrieben. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Warenannahme und
Lagerung, Service an der Kasse, Verkaufspflege und Inventur.
Kaufleute im Einzelhandel sind ebenfalls in Handelsunternehmen mit
unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten oder als
selbständige Kaufleute tätig. Die Verkaufstätigkeit ist der Mittelpunkt
ihres kaufmännischen Aufgabenfeldes. Darüber hinaus steuern sie den
Waren- und Datenfluss in beratungs- und selbstbedienungsorientierten
Betrieben. Weitere Aufgaben können in den Tätigkeitsfeldern
Warenwirtschaft, Sortimentsgestaltung, Marketing, Handelslogistik,
Beschaffung und Warenannahme, Rechnungswesen, Personalwirtschat,
Controlling und E-Commerce wahrgenommen werden. Kaufleute im
Einzelhandel unterstützen Unternehmensprozesse aus
betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der
Beschaffung bis zum Verkauf.
Die unterschiedlichen Aufgabengebiete der beiden Berufe lassen sich
am besten anhand einer Gegenüberstellung der erwarteten beruflichen
Fähigkeiten am Ende der Ausbildung darstellen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die bei den Verkäufern / Verkäuferinnen
beschriebenen Fähigkeiten bedingt durch die stufig organisierte
Berufsausbildung auch für die Kaufleute im Einzelhandel grundlegend
sind.
|
Verkäufer / Verkäuferin -
Ausbildungsprofil, berufliche Fähigkeiten
|
Kaufleute im Einzelhandel -
Ausbildungsprofil, berufliche Fähigkeiten
|
|
Verkäufer und Verkäuferinnen …
-
verkaufen von Waren und Dienstleistungen
-
informieren und beraten Kunden und bieten Service an
-
setzen Warenkenntnisse ein
-
platzieren und präsentieren Waren im Verkaufsraum
-
wirken bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit
-
kontrollieren und pflegen Warenbestände
-
bedienen die Kasse und rechnen die Kasse ab
-
wirken bei der Warenannahme und -kontrolle mit
-
zeichnen Waren aus und lagern sie
-
nutzen warenwirtschaftliche Kennziffern
-
arbeiten team-, kunden- und prozessorientiert und setzen dabei ihre Service-
und Dienstleistungskompetenz ein
-
wenden Informations- und Kommunikationstechniken ein.
|
Kaufleute im Einzelhandel sollen neben den für die Verkäufer und
Verkäuferinnen beschriebenen Fähigkeiten ergänzend folgende Aufgaben
erfüllen. Sie …
-
wirken bei der Sortimentsgestaltung mit
-
ermitteln den Warenbedarf
-
beschaffen Waren
-
wirken bei logistischen Prozessen im Unternehmen mit
-
werten Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leiten Maßnahmen
daraus ab
-
wirken bei der Planung und Organisation von Arbeitsprozessen mit
-
planen den Personaleinsatz im eigenen Arbeitsbereich
|
1.2 Anforderungen
Zur Wahrnehmung der Aufgaben
ist für beide Berufsbilder eine umfassende berufliche
Handlungskompetenz erforderlich. Diese erfordert eine übergreifende
Befähigung zu:
-
selbständigem Denken, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein, qualitätsbewusstem und kundenbezogenem Handeln,
-
Organisation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und technischen Zusammenhängen,
-
Kontaktfähigkeit, Kommunikation und Kooperation mit Kunden sowie Kollegen und Vorgesetzten im Team,
-
Nutzung technischer, informationstechnologischer und organisatorischer Mittel und Medien.
Am Ende der Ausbildung sind Verkäufer und Verkäuferinnen sowie
Kaufleute im Einzelhandel in der Lage, ihre Aufgaben im Rahmen
unternehmerischer Zielsetzungen selbständig und kundenorientiert
auszuführen. Dabei bedienen sie sich der branchenspezifischen
Informations- und Kommunikationssysteme. Sie besitzen dann umfangreiche
Kenntnisse über die Produkte und Dienstleistungen ihres Unternehmens
sowie über die Bedeutung des Einzelhandels in der Gesamtwirtschaft.
1.3 Stufenausbildung
Eine
Besonderheit des beruflichen Ausbildungswesens ist die
Stufenausbildung. Diese wird für die Ausbildungsgänge im Einzelhandel
praktiziert und bedeutet, dass die beiden möglichen Ausbildungsberufe
stufig nacheinander und aufeinander abgestimmt absolviert werden
können. Ausbildungsordnungen und Richtlinien für beide Berufe
garantieren die Durchlässigkeit. Die Inhalte beider Rechtsgrundlagen
sind für die ersten beiden Ausbildungsjahre gleich. Konkret: Es besteht
die Möglichkeit, zunächst eine Ausbildung zum Verkäufer / zur
Verkäuferin abzuschließen und danach über einen ergänzenden 1-jährigen
Ausbildungsvertrag den Abschluss zum Kaufmann / zur Kauffrau im
Einzelhandel zu erreichen. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen, die
wir in der Ausbildung für den Einzelhandel haben, ist dies generell
empfehlenswert für Auszubildende mit einem allgemein bildenden
Abschluss SEK I, Typ 10 A bzw. 9.
1.4 Ausbildungsdauer
Die
Ausbildungsdauer beträgt für Verkäufer und Verkäuferinnen 2 Jahre. Sie
kann jedoch auf 1 1/2 Jahre verkürzt werden. Für die Kaufleute im
Einzelhandel beträgt die Ausbildungsdauer 3 Jahre. Diese kann auf 2
oder 2 ½ Jahre verkürzt werden. Die Verkürzung kann nur in
beiderseitigem Einvernehmen erfolgen und muss mit der Industrie- und
Handelskammer abgestimmt werden. Dies geschieht entweder schon bei
Vertragsschluss oder wenn bei zunächst 2- bzw. 3-jähriger
Ausbildungsdauer der Betrieb und die Schule der Verkürzung zustimmen.
Die Zustimmung der Schule kann ab einem Notendurchschnitt von 2,49 in
den für die Ausbildung wesentlichen Fächern erfolgen. Grundlage ist das
letzte Berufsschulzeugnis.
Download des Formulars für die Verkürzung der Ausbildungsdauer
1.5 Weiterbildungsmöglichkeiten
Weiterbildung
im Einzelhandel gestaltet sich aufgrund der im Handel üblichen
Ladenöffnungs- bzw. Arbeitszeiten erfahrungsgemäß relativ schwierig.
Generell sind bildungswillige Arbeitnehmer im Einzelhandel abhängig von
den Zugeständnissen, die ein Arbeitgeber im Hinblick auf eine
entsprechende Gestaltung der Arbeitszeit bereit ist zu machen.
Schließlich findet Weiterbildung in den meisten Einrichtungen in den
frühen Abendstunden statt oder im Rahmen von ein- oder mehrwöchigen
Lehrgängen an verschiedenen Fachschulen des Einzelhandels, wovon die
meisten auch noch an bestimmten Warengruppen ausgerichtet sind. Hinzu
kommen die teilweise hohen Kosten, die für diese
Weiterbildungsmaßnahmen zu zahlen sind.
In Kenntnis dieser Ausgangslage bietet das Berufskolleg
Rheydt-Mülfort für Wirtschaft und Verwaltung seit einigen Jahren einen
1-jährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum Geprüften
Handelsassistenten / zur Geprüften Handelsassistenten an. Lehrgangstag
ist grundsätzlich Mittwoch, es werden 8 Unterrichtsstunden mit
folgenden Fächern erteilt: Handelsbetriebslehre, Volkswirtschaftslehre,
Personalwesen, Rechtslehre, Rechnungswesen, Organisationslehre und
Datenverarbeitung. Es werden keine Lehrgangsgebühren erhoben, die
Kosten für Literatur bzw. kopiertes Unterrichtsmaterial sind relativ
gering. Bei Interesse und entsprechender Bereitschaft kann ergänzend
ein Crash-Kurs zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
integriert werden.
Die Prüfung findet zum Abschluss des Schuljahres bei der Industrie-
und Handelskammer Mittlerer Niederrhein in Mönchengladbach statt. Sie
stellt sehr hohe Anforderungen an die Prüfungskandidaten. Die
schriftliche Prüfung umfasst 7 Klausuren á 90 Minuten in den oben
genannten Fächern. Die mündliche Prüfung von etwa 10 Minuten Dauer muss
in 2 Fächern absolviert werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn in
allen Fächern ein mindestens ausreichendes Ergebnis erzielt wird.
Zur Prüfung zugelassen wird jeder, der die Ausbildung zum Kaufmann /
zur Kauffrau im Einzelhandel mit Erfolg abgeschlossen hat und
mindestens ein Jahr im Einzelhandel tätig war. Empfohlen wird ein
allgemein bildender Schulabschluss mit mindestens der
Fachoberschulreife, besser der Fachhochschulreife. Die Prüfungsgebühren
betragen zurzeit 153,00 €.
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung ermöglicht im Übrigen ein
erleichtertes Prüfungsverfahren im Rahmen einer Prüfung zum
Handelsfachwirt (IHK). Bis auf den Prüfungsbereich Handelsbetriebslehre
werden alle anderen Prüfungsfächer anerkannt. In diesem Fach müssen 2
Klausuren und eine mündliche Prüfung absolviert werden. Nähere Auskunft
erteilt hier das Referat Weiterbildung bei der IHK.
Download des Formulars für die Anmeldung zum Weiterbildungslehrgang zum Handelsassistenten. (11.79 KB)
Die Anmeldung sollte jeweils bis 30. 05. eines Schuljahres für das folgende erfolgen. Ansprechpartner ist
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
.
1.6 Berichtsheftführung (Infos der IHK Mönchengladbach)
Wo kann ich ein Berichtsheft kaufen?
Berichtshefte können im gut sortierten Schreibwarenhandel erworben werden. Außerdem bietet die IHK eine Vorlage für ein Berichtsheft im Word-Format zum Download an. Sind Wochenberichte notwendig?
Ein wöchentlicher Bericht ist nicht notwendig (auch wenn dies in
einigen im Schreibwarenhandel zu erwerbenden Berichtsheften vorgegeben
ist). Über welchen Zeitraum darf sich ein Einzelbericht erstrecken?
Allerdings darf der Berichtszeitraum für den Einzelbericht eine Ausbildungszeit von 4 - 6 Wochen nicht überschreiten. Müssen Berichte von den Abteilungsleitern unterschrieben werden?
Ja. Bei kleineren Betrieben werden sie von der Geschäftsführung unterschrieben. Im Vordruck der IHK gibt es ein Feld für die Unterschrift des Betriebsrates...
Der Betriebsrat muss nicht unterschreiben. Der
Sichtvermerk durch den Betriebsrat ist so zu verstehen, dass dem
Betriebsrat das Recht auf jederzeitige Einsichtnahme in den
Ausbildungsnachweis zusteht. Bis wann muss ich mein Berichtsheft abgeben?
Das Berichtsheft muss nach der schriftlichen Prüfung bei der IHK
eingereicht werden. Sie erhalten den genauen Abgabetermin mit Zusendung
der Einladung zur schriftlichen Abschlussprüfung. Muss auch der Schulstoff in den Berichten erfasst werden?
Die Unterrichtsinhalte der Berufsschule sind ebenfalls bei der Berichtsheftführung zu berücksichtigen.
Müssen Warensteckbriefe bzw. Warenkenntnisse dokumentiert
werden?
Das
Berichtsheft soll dem Prüfungsausschuss eindeutige Hinweise auf die
beiden prüfungsrelevanten Warenbereiche geben. Daher muss das Berichtsheft
entsprechende sortiments- und warenbezogene Inhalte (Angabe der Warengruppen,
Warenbeschreibungen) enthalten.
Wann muss das Berichtsheft vorgelegt werden?
Der im Berichtsheft aufgeführte Warenbereich mit den
genannten Warengruppen ist auch im Fallbezogenen Fachgespräch (siehe
Abschlussprüfung) zu berücksichtigen. Das Berichtsheft
ist
daher zur
Abschlussprüfung mitzubringen und dem Prüfungsausschuss vorzulegen.
Es
wird nicht bewertet.
2 Ausbildungsbetriebe
Zurzeit
sind am Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Wirtschaft und Verwaltung ca.
100 Unternehmen des Einzelhandels registriert, die in den
Ausbildungsberufen Verkäufer / Verkäuferin sowie Kaufmann / Kauffrau im
Einzelhandel in Mönchengladbach ausbilden. Diese können hier nicht alle
aufgelistet werden.
Einen guten Überblick bietet die Broschüre "Job und Karriere", die
kostenlos bei der IHK Mittlerer Niederrhein, Bismarckstr. 109, 41061 Mönchengladbach
erhältlich ist. Hier findet man ein Verzeichnis aller Ausbildungsbetriebe
im Bereich der IHK Mittlerer Niederrhein, also Mönchengladbach, Krefeld,
Neuss und Umgebung. Weiterhin werden u. a. auch die Berufsbilder des Einzelhandels
genauer beschrieben. Für Suchende lohnt sich ein Blick in die Ausbildungsplatzbörse
der IHK (http://ihk.-ausbildung.de oder
http://www.krefeld.ihk.de).
3 Schule
3.1 Stundentafel 1)
|
Fächer
|
Wochenstunden
|
|
1. Jahr
|
2. Jahr
|
3. Jahr
|
|
Berufsbezogener Lernbereich
|
|
Kundenkommunikation und Service (KUKS)
|
3
|
0
|
2
|
|
Wirtschafts- und Sozialprozesse (WISO)
|
3
|
0
|
3
|
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK)
|
0
|
3
|
3
|
|
Warenbezogene Prozesse2)
|
0
|
2
|
0
|
|
Datenverarbeitung (DV)2)
|
0
|
2
|
0
|
|
Berufsübergreifender Lernbereich
|
|
Deutsch/Kommunikation2)
|
0
|
1
|
0
|
|
Politik2)
|
0
|
1
|
0
|
|
Religion2)
|
1
|
0
|
0
|
|
Sport/Gesundheitsförderung2)
|
1
|
0
|
0
|
|
Differenzierungsbereich
|
|
|
Englisch2)
|
0
|
2
|
0
|
|
Wahlbereich
|
|
|
Volkswirtschaftslehre3)
|
0
|
0
|
1
|
1) Wir behalten uns Änderungen aus personellen und organisatorischen Gründen vor.
2) Die zuletzt erteilte Zeugnisnote in diesem vorzeitig abgeschlossenen Fach erscheint auf dem Abschlusszeugnis.
3) Dieses Fach wird nur in Klassen der Oberstufe mit Auszubildenden
unterrichtet, die den Besuch des Weiterbildungslehrgangs "Handelsassistent"
planen.
|
Wochen-
stunden
(Summe)
|
1. Ausbildungsjahr - Unterstufe
|
2. Ausbildungsjahr - Mittelstufe
Abschluss Verkäufer/-in
|
3. Ausbildungsjahr – Oberstufe
Abschluss Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel
|
|
1 Unterrichtstag
|
2 Unterrichtstage
|
1 Unterrichtstag
|
|
11
|
|
Differenzierungsbereich:
Fremdsprache (Englisch)
|
|
|
10
|
|
9
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK)
Lernfelder 3 (2) 8 und 9
|
Wahlbereich Volkswirtschaftslehre *)
|
|
8
|
Wirtschafts- und Sozialprozesse (WISO)
Lernfelder 1 und 3 (1)
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK)
Lernfeld 11
|
|
7
|
|
6
|
Datenverarbeitung
Schwerpunkt: Warenwirtschaftssysteme
|
|
5
|
Kundenkommunikation und Service (KUKS)
Lernfelder 2, 4, 5 (1) und 10
|
Wirtschafts- und Sozialprozesse (WISO)
Lernfelder 13 und 14
|
|
4
|
Warenbezogene Prozesse (WWP)
Lernfelder 6 und 7
|
|
3
|
|
2
|
Religion
je 1 Halbjahr
Sport
|
Deutsch
|
Kundenkommunikation und Service (KUKS)
Lernfelder 5 (2) und 12
|
|
1
|
Politik
|
*) nur in Klassen mit Vorbereitung auf den Fortbildungsbereich Handelsassistent/-in)
|
Lernfeld
|
Unterrichtsfach
|
Lerninhalte
|
|
1
|
WISO
|
Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
-
Volkswirtschaftliche Grundlagen
-
Grundlagen der Berufsausbildung
-
Aufgaben und Gliederung des Einzelhandels
-
Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe
-
Arbeitssicherheit und Umweltschutz
|
|
2
|
KUKS
|
Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
-
Warenvorlage
-
Fachsprache
-
beratendes Verkaufen
-
Preis-Leistungsbeziehung
-
Ergänzungsangebote
|
|
3 (1)
3 (2)
|
WISO
KSK
|
Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
-
Grundlagen des Vertragsrechts, Abschluss von Kaufverträgen
-
Kaufmännische Grundrechenarten
-
(Dreisatz, Durchschnitts- und Prozentrechnung)
|
|
4
|
KUKS
|
Waren präsentieren
-
Laden und Regalgestaltung einschließlich Kundenlaufstudien und Visual
Merchandising
-
Warenkennzeichnung und Preisauszeichnung
|
|
5
|
KUKS
|
Werben und des Verkauf fördern
-
Werbemittel und Werbeträger
-
Kooperative Formen der Werbung
-
UWG und Verpackungsverordnung
|
|
6
|
WWP
|
Waren beschaffen
-
Mengen-, Zeit- und Preisplanung
-
Anfrage, Angebot und Bestellung
-
Angebotsvergleich und Bezugskalkulation
-
Kooperationsformen im Einkauf
|
|
7
|
WWP
|
Waren annehmen, lagern und pflegen
-
Lagerorganisation, Lager- und Transportvorschriften,
Sicherheit im Lager, Warenpflege
-
Inventur und Inventar
-
Lagerkennziffern: Mindest- und Meldebestand, Umschlagshäufigkeit
und Lagerdauer, Lagerkosten
-
Störungen bei der Warenannahme: Lieferungsverzug und Mangelhafte
Lieferung
|
|
8
|
KSK
|
Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
-
Bilanz
-
laufende Geschäftsfälle im Einzelhandel
-
Gewinn- und Verlustrechnung
-
Warenwirtschaft: Wareneinsatz, Rohgewinn, Umsatzkennziffern
|
|
9
|
KSK
|
Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
-
Kalkulationsverfahren und Kalkulationsvereinfachungen
-
Preisangabeverordnung
|
|
10
|
KUKS
|
Besondere Verkaufsituationen bewältigen
-
Kunden in Begleitung
-
Geschenk- und Besorgungskauf
-
Verkaufen bei Hochbetrieb und kurz vor Ladenschluss
-
Verkaufsstörungen
-
Gewährleistung, Garantie Produkthaftung und Kulanz
-
Finanzierungskauf
-
Ladendiebstahl
|
|
11
|
KSK
|
Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
-
Buchungen bei Warenein- und -verkauf einschl. Umsatzsteuer
-
Kostenarten, Kostenstellen, Verteilungsrechnen
-
Abschreibungen, externe Kosten
-
Nachkalkulation
-
Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitskennziffern
|
|
12
|
KUKS
|
Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
-
Marketing-Mix mit Rückbezug auf Werbung (5 (2))
-
Kundenbeziehungsmanagement
-
E-Business und E-Commerce
|
|
13
|
WISO
|
Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
-
Begründung, Betreuung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
Datenschutz
-
Gesprächsführung, Umgang mit Konflikten
-
Personalentwicklung
|
|
14
|
WISO
|
Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln
-
Unternehmensgründung, Unternehmensformen
-
Kooperations- und Konzentrationsformen
-
Finanzierung des Unternehmens einschl. Sicherung
-
Gerichtliches Mahnwesen
-
Insolvenz
|
3.2 Unterrichtsorganisation
Mit Rücksicht auf die durch die Ladenöffnungszeiten bedingten hohen Anforderungen an die Beschäftigten
im Einzelhandel findet der Unterricht in den Unter- und Oberstufen jeweils
an nur einem Unterrichtstag statt, in der Mittelstufe muss an zwei Berufsschultagen
unterrichtet werden. Der Unterricht kann sowohl vor- als auch nachmittags
stattfinden. 3.3 Vorgehensweise im Krankheitsfall
Im
Krankheitsfall rufen Sie vor dem Unterrichtsbeginn im Sekretariat an
(02166 - 917920). Wenn Sie wieder am Unterricht teilnehmen, geben Sie
eine von Ihrem Ausbilder unterschriebene und gestempelte Kopie Ihrer
ärztlichen Krankmeldung bei Ihrem Klassenlehrer ab.
3.4 Berufsschulzeugnis
Die
Berufsschüler/innen des Ausbildungsberufs Kaufmann / Kauffrau im
Einzelhandel erhalten in der Unter- und Mittelstufe je ein
Jahreszeugnis. In der Oberstufe erhalten Sie ein Halbjahreszeugnis und
ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis enthält einen
Notendurchschnitt, bei dessen Berechnung der Differenzierungs- und
Wahlbereich nicht berücksichtigt werden.
Die Berufsschüler/innen des Ausbildungsberufs Verkäufer /
Verkäuferin erhalten in der Unterstufe ein Jahreszeugnis. In der
Mittelstufe erhalten Sie ein Halbjahreszeugnis und ein Abschlusszeugnis.
Sollte die Schülerin / der Schüler zwei oder mehr Fächer mit der
Note "mangelhaft" oder ein Fach mit der Note "ungenügend" abgeschlossen
haben, erhält er lediglich ein Abgangszeugnis. Bei zwei mangelhaften
Fächern besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung.
4 IHK-Prüfungen
4.1 Die Zwischenprüfung
-
findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt
-
ist für beide Ausbildungsberufe gleich (siehe 1.3 Stufenausbildung)
-
ist eine schriftliche Prüfung in höchstens 120 Minuten Dauer
-
beinhaltet praxisbezogene Aufgaben oder Fälle
-
bezieht sich auf die Prüfungsgebiete Marketing und Verkauf, Kassieren
und Rechnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
Geprüft
werden dabei die in der Schule vermittelten Unterrichtsinhalte sowie
die nach der Ausbildungsordnung im Ausbildungsbetrieb zu vermittelnden
Kenntnisse und Fertigkeiten.
4.2 Die Abschlussprüfung
4.2.1 Verkäufer / Verkäuferinnen
Inhalte und Ablauf
Die
Abschlussprüfung orientiert sich an der Ausbildungskonzeption. Diese
beinhaltet folgende Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten:
|
Pflichtqualifikationseinheiten
|
Wahlqualifikationseinheiten (1 aus 4)
|
-
Der Ausbildungsbetrieb
-
Information und Kommunikation
-
Warensortiment
-
Grundlagen von Beratung und Verkauf
-
Servicebereich Kasse
-
Marketinggrundlagen
-
Warenwirtschaft
-
Grundlagen des Rechnungswesens
|
-
Warenannahme und Lagerung
-
Kasse
-
Beratung und Verkauf
-
Marketing
|
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei
Aufgabensätzen und einem als fallbezogenes Fachgespräch strukturierten
mündlichen Teil.
In den schriftlichen Prüfungsteilen sollen die Prüflinge anhand von praxisbezogenen Aufgaben und Fälle
die in Ausbildung und Berufsschule erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten nachweisen. Die Prüfung ist wie folgt gegliedert und
gewichtet:
|
Prüfungsbereich
|
Dauer
|
Gewichtung*
|
| 1. Verkauf und Marketing mit den Inhalten
a) Verkauf, Beratung und Kasse
b) Warenpräsentation und Werbung
Es soll gezeigt werden, dass verkaufsbezogene sowie vor- und
nachbereitende Aufgaben des Verkaufs bearbeitet und rechtliche
Bestimmungen berücksichtigt, Beschwerden und Reklamationen bearbeitet,
Möglichkeiten der Konfliktlösung angewandt und kundenorientiert
gearbeitet werden kann. |
120 Minuten
|
50 %
|
| 2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen mit den Inhalten
a) Wareannahme und Lagerung
b) Bestandsführung und -kontrolle
c) rechnerische Geschäftsvorgänge
d) Kalkulation
Es soll gezeigt werden, dass Zusammenhänge dieser Gebiete
beachtet, Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Warenbewegungen
durchgeführt sowie verkaufsbe-zogene Rechenvorgänge bearbeitet werden
können. |
90 Minuten
|
30 %
|
| 3. Wirtschafts- und Sozialkunde
Hier soll gezeigt werden, dass wirtschaftliche und
gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dargestellt
werden können. |
60 Minuten
|
20 %
|
* Gewichtungssätze innerhalb der gesamten schriftlichen Prüfung (= 100 %)
Im mündlichen Prüfungsbereich (fallbezogenes
Fachgespräch) sollen
die Prüflinge anhand einer von zwei ihnen zur Verfügung gestellten
praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass sie kunden- und serviceorientiert handeln
können. Dabei sind
-
die festgelegte Wahlqualifikationseinheit Grundlage für die Aufgabenstellung und
-
der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich zu berücksichtigen.
Wichtig: Die ausgewählte Wahlqualifikationseinheit ist bei der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.
Für das Fallbezogene Fachgespräch muss eine Vorbereitungszeit von
höchsten 15 Minuten eingeräumt werden, das Gespräch selbst soll
höchstens 20 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Prüfungsbereich
Fallbezogenes Fachgespräch mit der gleichen Gewichtung angesetzt wie
das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung, also
|
|
Punktzahl Verkauf und Marketing
|
|
+
|
Punktzahl Warenwirtschaft und Rechnungswesen
|
|
+
|
Punktzahl Wirtschafts- und Sozialkunde
|
|
=
|
Gesamtpunktzahl schriftliche Prüfung (max. 100 Punkte)
|
|
+
|
Punktzahl Fallbezogenes Fachgespräch (max. 100 Punkte)
|
|
=
|
Gesamtpunktzahl
|
Gesamtpunktzahl : 2 = Durchschnittspunktzahl (mind. 50 Punkte!)
4.2.1 Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel Inhalte und Ablauf
Die
Abschlussprüfung orientiert sich an der Ausbildungskonzeption. Diese
beinhaltet folgende Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten:
|
Pflichtqualifikation: Einzelhandelsprozesse (wie Verkäufer)
|
Wahlqualifikationen II
Auswahl: 1 aus 1 - 3, insgesamt 3 |
-
Der Ausbildungsbetrieb
-
Information und Kommunikation
-
Warensortiment
-
Grundlagen von Beratung und Verkauf
-
Servicebereich Kasse
-
Marketinggrundlagen
-
Warenwirtschaft
-
Grundlagen des Rechnungswesens
|
-
Beratung, Ware und Verkauf
-
Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft
-
Warenwirtschaftliche Analyse
-
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
-
Marketing
-
IT-Anwendungen
-
Personal
|
| Wahlqualifikationen I (wie Verkäufer)
Warenannahme und Lagerung, Kasse, Beratung und Verkauf, Marketing |
|
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei
Aufgabensätzen und einem als fallbezogenes Fachgespräch strukturierten
mündlichen Teil.
In den schriftlichen Prüfungsteilen sollen die Prüflinge anhand von praxisbezogenen Aufgaben und Fälle
die in Ausbildung und Berufsschule erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten nachweisen. Die Prüfung ist wie folgt gegliedert und
gewichtet:
|
Prüfungsbereich
|
Dauer
|
Gewichtung*
|
| 1. Kaufmännische Handelstätigkeit mit den Inhalten
a) Verkauf, Beratung und Kasse
b) Warenpräsentation und Werbung
c) Warenannahme und Lagerung
d) Bestandsführung und - kontrolle
e) rechnerische Geschäftsvorgänge
f) Kalkulation
Es soll gezeigt werden, dass verkaufsbezogene sowie vor- und
nachbereitende Aufgaben des Verkaufs bearbeitet und rechtliche
Bestimmungen berücksichtigt, Beschwerden und Reklamationen bearbeitet,
Möglichkeiten der Konfliktlösung angewandt und kundenorientiert
gearbeitet werden kann. Darüber hinaus soll gezeigt werden, dass
Zusammenhänge dieser Gebiete beachtet, Aufgaben der Steuerung und
Kontrolle der Warenbewegungen durchgeführt sowie verkaufsbezogene
Rechen-vorgänge bearbeitet werden können. |
120 Minuten
|
50 %
|
| 2. Einzelhandelsprozesse
Es soll gezeigt werden, dass fachliche Zusammenhänge bezogen auf
Kernprozesse des Einzelhandels von Einkauf und Sortimentsgestaltung
über logistische Prozesse bis zum Verkauf und Unterstützungsprozesse
wie Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Marketing und IT-Anwendungen
verstanden sind, Sachverhalte analysiert sowie Lösungsmöglichkeiten zu
Aufgabenstellungen entwickelt werden können. |
90 Minuten
|
30 %
|
| 3. Wirtschafts- und Sozialkunde
Hier soll gezeigt werden, dass wirtschaftliche und
gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dargestellt
und beurteilt werden können. |
60 Minuten
|
20 %
|
* Gewichtungssätze innerhalb der gesamten schriftlichen Prüfung (= 100 %)
Im mündlichen Prüfungsbereich (fallbezogenes Fachgespräch) sollen
die Prüflinge anhand einer von zwei ihnen zur Verfügung gestellten
praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass sie kunden- und serviceorientiert handeln
können. Dabei sind
-
die festgelegten Wahlqualifikationseinheiten Grundlage für die Aufgabenstellung und
-
der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich zu berücksichtigen.
Wichtig: Die ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten sind
bei der Anmeldung zur Prüfung einzureichen. Die Auswahl des Bereichs
für das Fallbezogene Fachgespräch trifft ausschließlich der
Prüfungsausschuss.
Für das Fallbezogene Fachgespräch muss eine Vorbereitungszeit von
höchsten 15 Minuten eingeräumt werden, das Gespräch selbst soll
höchstens 20 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Prüfungsbereich
Fallbezogenes Fachgespräch mit der gleichen Gewichtung angesetzt wie
das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung, also
|
|
Punktzahl Verkauf und Marketing
|
|
+
|
Punktzahl Warenwirtschaft und Rechnungswesen
|
|
+
|
Punktzahl Wirtschafts- und Sozialkunde
|
|
=
|
Gesamtpunktzahl schriftliche Prüfung (max. 100 Punkte)
|
|
+
|
Punktzahl Fallbezogenes Fachgespräch (max. 100 Punkte)
|
|
=
|
Gesamtpunktzahl
|
Gesamtpunktzahl : 2 = Durchschnittspunktzahl (mind. 50 Punkte!)
4.2.3 Gemeinsame Regelungen beider Ausbildungsberufe
Voraussetzungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
a) in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche
mindestens ausreichende Prüfungsleistungen (50 Punkte) erreicht wurden
(bei zwei mangelhaften Leistungen ist eine Ergänzungsprüfung in einem Fach möglich)
und
b) die Prüfungsleistungen in keinem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet wurden
und
c) im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch eine mindestens ausreichende Leistung erreicht wurde.
Eine weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige Abgabe des Berichtsheftes (s. o.)!
Notenschlüssel
|
Punkte
|
Note
|
|
von
|
bis
|
|
100
|
92
|
sehr gut
|
|
91
|
81
|
gut
|
|
80
|
67
|
befriedigend
|
|
66
|
50
|
ausreichend
|
|
49
|
30
|
mangelhaft
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29
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0
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ungenügend
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Was ist, wenn...
...ich ein Prüfungsfach mit "mangelhaft" abgeschlossen habe?
Wenn die anderen Fächer den Durchschnitt auf mind. 50 Punkte heben, ist die Prüfung dennoch bestanden ...ich zwei Prüfungsfächer mit "mangelhaft" abgeschlossen habe?
Eine der beiden mangelhaften Leistungen muss durch eine mündliche
Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Die Ergänzungsprüfung wird nach
der mündlichen Prüfung durchgeführt. Dabei setzt sich die Note wie
folgt zusammen: (Schriftliche Punktzahl * 2 + Punktzahl der
Ergänzungsprüfung) : 3 = Gesamtergebnis des Faches, das mindestens
"ausreichend" sein muss. Eine Ergänzungsprüfung ist nur möglich, wenn
hierdurch die Prüfung bestanden werden kann. Das Ziel der
Notenverbesserung reicht nicht.
Wenn die anderen Fächer den Durchschnitt auf mind. 50 Punkte heben, ist die Prüfung dennoch bestanden ...ich drei Prüfungsfächer mit "mangelhaft" abgeschlossen habe?
Die Prüfung ist nicht bestanden.
Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden, frühestens nach 6
Monaten. Der Prüfling hat Anspruch auf eine Verlängerung seines
Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung
(max. 1 Jahr).
Wo wird die Prüfung abgelegt?
Verkäufer und Verkäuferinnen sowie Kaufleute im Einzelhandel legen
ihre Zwischen- und Abschlussprüfung vor der zuständigen Industrie-
und Handelskammer ab. Inhaltlich sind Zwischen- und Abschlussprüfung
unabhängig vom Ausbildungsbetrieb bundesweit identisch.
5 Ansprechpartner
Leiter des Bildungsgangs ist
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(Für allgemeine Fragen)
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